Philipp von Hardheim verschreibt seiner Schwester Kunigunde von Hardheim, die in das Kloster Gerlachsheim eingetreten ist und auf ihr elterliches Erbe verzichtet hat, eine jährliche Gült von sieben Goldgulden, wobei als Unterpfand eine 5,5 Morgen große Wiese bei dem oberen Schloss zu Hardheim, anstoßend an den Baumgarten beim Burggraben, dient. Sr.: Ausst., Hans und Jörg von Hardheim, Gebrüder, Vetter des A.