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Verbot des viertelweisen Ausschänkens oder Verkaufs von Wein vor der Versiegelung durch die Umgelder und ohne, daß von jedem Viertel der Landschaft 5 kr. bezahlt worden sind in den Ämtern Durlach, Pforzheim, Stein, Graben und Mühlburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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