Der öffentliche Notar Heinrich Frankensteiner beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat der Würzburger Domkustos Konrad von Redwitz Appellation gegen ein Urteil des Landgerichts des Herzogtums zu Franken in seinem Rechtsstreit mit dem Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] wegen der der Zehnten zu Veitshöchheim eingelegt. Er hatte gegen dieses Urteil zunächst an den König appelliert, sich dann aber bereit erklärt, die Sache durch einen Schiedsspruch der Äbte der Klöster Münsterschwarzach, Theres und Banz entscheiden zu lassen, dem er sich beugen wollte. In der Zwischenzeit hatte aber der Abt des Klosters St. Stephan beim Würzburger Bischof Gottfried [Schenk von Limburg] die Durchführung des am Landgericht ergangenen Urteils erwirkt, der damit den Domdekan Richard von Maßbach betraut hat. Dagegen legt nun Konrad von Redwitz Appellation an Papst Nikolaus V. oder dessen Legaten, den Mainzer Erzbischof Dietrich [von Erbach], ein. Darüber lässt er von dem Notar ein Notariatsinstrument ausstellen. Zeugen: Der Ritter Johannes von Langenstadt (Lengenstat) und der Laie Siegfried Seuerlein. Auf der Rückseite des Instruments beurkundet derselbe Notar am 15. Oktober, dass Konrad von Redwitz in seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart diese Appellation dem Domdekan Richard von Maßbach als vom Bischof bestellten Exekutor des am Landgericht ergangenen Urteils bekanntgemacht hat. Zeugen: Der Domherr Arnold von Brend und die Domvikare Martin Visner und Johannes Fries. Aussteller: Heinrich Frankensteiner, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan