Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Es wird bekundet, dass am Tag der Ausstellung dieser Urkunde
zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern
Otto Engelh...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1696 April 14/4
Ausfertigung, Papier, ein aufgedrücktes Papiersiegel, sechs aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fulda den 14./4. Aprilis 1696; [2. Urkunde:] So geschehen Fuldt den 14. April 1696
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass am Tag der Ausstellung dieser Urkunde zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich (Hanß Fritz) von der Tann, Kaspar (Caspar) Wilhelm von der Tann, den Söhnen des verstorbenen Kaspar (Caspar) Adam von der Tann, als Erben des verstorbenen Otto Heinrich (Hennrich) von der Tann [und dessen Ehefrau] Christine von Rußwurm (Rußwurmin) sowie des Johann Philipp (Philip) von Rußwurm andererseits der folgende Vergleich geschlossen worden ist. Die Brüder treten für sich und ihre Erben dem Abt und dem Kloster ihren Anteil an den Gütern in Haun, die ursprünglich Giso (Geuß) von Haun besessen und die sie nunmehr geerbt haben, dauerhaft ab. Von Giso von Haun sind die Güter zunächst an Heinrich (Hennrich) [von] Rußwurm, dann an Johann Philipp von Rußwurm, darauf an Christine von Rußwurm und deren verstorbenen Ehemann Otto Heinrich [von der Tann] und schließlich an ihre verstorbenen Söhne, Otto Hermann [von der Tann] und Kaspar (Caspar) Adam [von der Tann] gelangt. Die Brüder sagen dem Abt zu, ihm den Besitz der Güter künftig in keiner Weise streitig zu machen. Alle Schriftstücke, die die verkauften Güter betreffen, hat bislang Hermann von Wildungen verwahrt, der sie nunmehr dem Abt übergibt. Die Brüder verzichten auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter. Die Kaufsumme beträgt 1600 Gulden Fuldaer Landeswährung, die bei endgültiger Ausfertigung der Urkunde zu zahlen sind. Die Brüder versprechen, dass sie gegen diesen Vergleich keinerlei Rechtsmittel einlegen werden. Von der Urkunde sind zwei gleich lautende Exemplare ausgefertigt worden; jede Partei hat ein Exemplar erhalten. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Hermann von Wildungen hat als Bevollmächtigter (beystandt und respective gevollmächtigter) der von der Tann sowie des Otto Engelhard von der Tann die Urkunde unterschrieben und besiegelt, da letzterer wegen seines Kriegsdienstes nicht anwesend gewesen ist; Otto Engelhard soll die Urkunde nach seiner Rückkehr unterschreiben und besiegeln; die Urkunde soll aber trotz der Abwesenheit Otto Engelhards volle Gültigkeit haben. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Papiersiegel, 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel, 3. Lacksiegel, 4. Lacksiegel). - [2. Urkunde von 1696 April 14:] Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann und Kaspar Wilhelm von der Tann bekunden, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ihnen am Tag der Ausstellung dieser Urkunde die im Vergleich [von 1696 April 14/4] vereinbarten 1600 Gulden Fuldaer Währung bar bezahlt hat. Die Urkundenaussteller sagen den Abt und das Kloster von der Zahlung der 1600 Gulden los und verzichten auf alle künftigen Ansprüche auf den genannten Geldbetrag. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 4 und 5, Seite 6; Siegel: 5. Lacksiegel, 6. Lacksiegel, 7. Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Placidus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Otto Engelhard von / der Tann manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Hans Fritz von der Tann manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Caspar Wilhelm von der Tann manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Herman Wilhelm / von Wildungen manu propria [1. Urkunde]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Otto Engelhardt von der Tann manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Hans Fritz von der Tann manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Caspar Wilhelm von der Tann manu propria [2. Urkunde])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Placidus, Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann, Kaspar Wilhelm von der Tann, Hermann Wilhelm von Wildungen [1. Urkunde]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann, Kaspar Wilhelm von der Tann [2. Urkunde]
Das Datum der ersten Urkunde ist nachträglich eingefügt worden; zuerst wurde die Zahlung der Kaufsumme quittiert [vgl. Urkunde 2] und dann das Datum in der ersten Urkunde nachgetragen.
Otto Engelhard von der Tann kann nicht lange abwesend gewesen sein, da er beide Urkunden besiegelt und unterfertigt hat.
Die Unterfertigung und die Besiegelung des Abtes werden nicht angekündigt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.