Jakob Emoth von Möhringen, unter dem Verdacht, vor Möhringen einen Schuß abgegeben zu haben, zum zweiten Mal gef., jedoch mit der Auflage wieder freigel., seine erste U. zu halten und sich auf Mahnung der Obrigkeit wiederum zu stellen, falls sich der Verdacht bestätigen sollte, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. J. Emoth war zuvor wegen verbotenen Waidwerks gefangen gesetzt, jedoch auf eine Geldstrafe, Bürgschaft und eine Verschreibung hin freigel. worden. Beilage: Anweisung des Hans Dietrich von Plieningen an die Registraturen, die Verschreibung des Jakob Emoth aus Möhringen von 1553 herauszugeben und die 1567 neu errichtete U., womit er des Landes verwiesen wurde, in die Registratur zu legen, 1 Bl. Pap. 19. Dez. 1567.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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