Wilhelm Graf zu Öttingen beurkundet Urteil eines Schiedsgerichts in den Streitigkeiten ("spennen, offen vehden und veintschaften") zwischen Abt Jodok ("Jobst") [Bentelin] von Weingarten einerseits, Hans und Hermann Mair Rogg, Christan Knopf und Konsorten andererseits. Die Parteien hatten sich auf Fürsprache des Truchsessen ¿Jakob [von Waldburg] auf den Aussteller sowie dessen Schwager, Ritter Veit von Rechberg von Hohenrechberg, als unparteiische Vorsitzende ("Gemeine") geeinigt. Von Seiten der Parteien wurden jeweils zwei Beisitzer ("Zusätze") benannt. Als solche fungierten für Weingarten u.a. Jörg Ehinger von Ulm, Hans Fridower, Unterlandvogt in Schwaben, Hans Knaupp, Vogt der Reichspflege Donauwörth sowie zuletzt die Nördlinger Bürger Hans Ainkürn und Ulrich Beringer, für die Mair Rogg u.a. Werner von Neuhausen, Deutschordenskomtur in Öttingen, Jörg von Ellrichshausen und Dr. Moll von Nördlingen. Das Gericht hielt zwischen 1459 und 1466 verschiedene Sitzungen in Donauwörth, Nördlingen und Neresheim ab. In der Sache ging es um den Mairhof in Oberrammingen. Dieser wurde von den Mair Rogg als Erbgut betrachtet und vom Kloster Weingarten, das ihn an andere verliehen hatte, herausverlangt. Nach der Beweiserhebung sprachen sich die Weingartener Beisitzer dafür aus, die Sache an das Hofgericht Rottweil zu verweisen, während die von den Mair benannten Beisitzer erkannten, daß diese ihr Erbrecht bewiesen hätten. Dem Spruch der letzteren stimmten die Unparteiischen zu, worauf Weingarten an den Kaiser appellierte. Im Lauf des Prozesses wurden neben einem (unechten) Stiftungsbrief Herzog Welfs IV. vom 15. Juni 1090 ("ze mittem brachende") für Weingarten folgende Urkunden als Beweismittel eingelegt: 1453 März 26 (montag nach dem hailigen Palmtag) Konrad Mair Rogg übergibt Ehefrau Greth Öchslerin von Memmingen, die ihm viel von ihrem erdienten Gut zugebracht hat, den Mairhof in Oberrammingen. Siegler: Diepolt Huter, Stadtammann, und Otto Wespach, Bürger zu Memmingen. 1407 Mai 3 (an sant Alexanders tage) Konz Snegg gen. Mair Rogg bekennt, daß er am Mairhof in Oberrammingen kein Erbrecht hat, weil dieser Eigen des Klosters Weingarten ist mit Ausnahme von Vogtrecht und Dienst, die Margarethe von Ellerbach geb. von Hohenrechberg zustehen. Er erhält den Hof auf Lebenszeit von Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, verliehen. Siegler: Margarethe von Ellerbach geb. von Hohenrechberg. 1434 Februar 14 (uf sant Valenteinstag) Abt Johann [II.] Blarer von Weingarten verleiht Konrad Mair Rogg von Rammingen auf Lebenszeit den dortigen Mairhof, den sein ¿Vater innehatte. Siegler: Aussteller Inseriert sind weiter 1463 ausgefertigte Zeugenaussagen des Hans von Freyberg von Angelberg, Pfleger von Rauhenlechsberg, und Wilhelm von Rietheim zu Angelberg, betr. Eigenschaft des Mairhofs in Rammingen als Erbgut, von dem Weingarten Zins erhält und das Vogtrecht nach Mattsies ("Matzensüß") geht, sowie schriftliche Zeugenverhöre ("Kundschaften") der Gerichte Mindelheim, Memmingen, Kirchdorf, Unterrammingen und Türkheim über Besitzgeschichte des Mairhofs.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...