Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft Jakob, Elekt von Mainz, und dem Hochstift Mainz sein Viertel an Burg und Stadt Klingenberg am Main mit allen Dörfern, Gerichten, Zöllen und weiterem summarisch aufgelistetem Zugehör, so wie er es von Graf Philipp von Hanau-Lichtenberg nach Inhalt des Kaufbriefs erhalten hatte. Diesen Kaufbrief soll er den Mainzern übergeben, andernfalls soll dieser nichtig sein. Der Verkauf geschieht um 3.000 rheinische Gulden, die quittiert werden. Kurfürst Philipp setzt den Elekten und das Stift ein und verzichtet mit Mund, Hand und Halm auf Burg, Stadt, Dörfer und Gerechtigkeiten. Er verspricht, keine Ansprüche oder Forderungen zu stellen, und versichert, dass alles Verkaufte unbeschwert sei. Andernfalls wolle er die Käufer schadlos halten. Er sagt die Bürger der Stadt, Einwohner des Amts und alle, die zu dem genannten Teil gehören, sowie die Besitzer und Inhaber der Höfe und Güter ihrer Huldigungen, Pflichten und Verbundenheit ledig und weist sie dem Elekten und Domkapitel zu, sodass sie fortan diesen als ihren Erbherrn huldigen und pflichtig sind.