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Klage (vor dem Stadtrichter) der Hadewig, Witwe Schneider Lambert Tilbeck ./. die Brüder Herman und Jakob von Keppel, Burgmänner in Nienborg wg. Bezahlung von Kleidern.
Klage (vor dem Stadtrichter) der Hadewig, Witwe Schneider Lambert Tilbeck ./. die Brüder Herman und Jakob von Keppel, Burgmänner in Nienborg wg. Bezahlung von Kleidern.
Enthält: Der + Ehemann der Klägerin hat für den + Domherrn Friedrich von Keppel, den Bruder der Beklagten, Kleider angefertigt. Die Klägerin verlangt von den Beklagten Zahlung, weil sie den Anteil ihres Bruders am elterlichen Vermögen besitzen und sich zur Zahlung seiner Schulden verpflichtet haben sollen. Sie hat die Pferde der Beklagten in Münster im Hause der Witwe Johan van Werden (Wirtschaft "im Havich") und des Hinrich Hagedorn arrestiert. Die Beklagten haben darauf den M. Kordt Henxleder und den M. Hermann Korthus als Bürgen gestellt, worauf die Pferde freigegeben sind. Auf Ersuchen des Stadtrichters lässt der Offizial i.J. 1574 durch seinen Kommissar den Notar Arnold Isfordinck am Roggenmarkt folgende Zeugen über das Schuldversprechen vernehmen: 1. Dombursenar Bernard Smisinck, 42 Jahre alt; 2. Domvikar Bernhard Dieckhaus, 35 J. alt. Die Zeugen waren die Testamentsvollstrecker des + Domherrn Keppel. Die Beklagten werden verurteilt. Erwähnt werden + Herman von Keppel, Vater der Beklagten; M. Diedrich Edelbloet; .Temmer(?) und Melchert(?) Voss; Johan Grüter; Bitter Raesfeldt.