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Nachdem das Kapitel B. M. V. zu Aachen den sogenannten Rheinecker Zehnten mit andern Gerechtsamen im Sinziger Distrikt von dessen Besitzern, dem Reichsgrafen Sigismund Rudolf von Sinzendorff, Burggrafen zu Rheineck, mit Vertrag von 1737 September 18 und von den Pontzschen Erben 1738 Januar 27 käuflich (für 2200 Reichstaler) erworben, trifft dasselbe mit dem Propst des Stifts, welcher ein Drittel des großen Zehnten zu Sinzig laut Vergleich vom Jahr 1434 besitzt, ein gütliches Übereinkommen dahin, daß dem Propst ein Drittel jenes nunmehr dem Sinziger Stiftszehnten einverleibte Rheineckisch-Pontzischen Gerechtsams, dagegen aber dem Kapitel der kleine propsteiliche Zehnt zu Rohe bei Eschweiler, jährlich zu 20 Reichstaler verpachtet, zu Nutzung überlassen bleiben, sowie von dem nach Abzug der Deputate des Pastors, Schulmeisters und Kuhhirten übrig bleibenden Rheineckisch-Pontzischen Zehntwein inskünftig der Propst 2, das Kapitel 4 Ohm beziehen soll. So geschehen Aachen, den 20ten und Cöllen den sechs und zwantzigsten Tag Monats Januarii 1739te Jahrs. Unterschrieben hatten die Ausfertigung: Joseph, Graf zu Manderscheidt und Blankenheim, Propst zu Aachen, Ludwig, Graf von Schellardt, Scholaster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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