Kleinere Oldenburgische Militärbestände (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OL, Best. 51
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliches Archivgut, Ältere Bestände >> 1.1 Fachbehörden >> 1.1.6 Militär
1813-1867
Enthält: Inhalt in der numerischen Reihenfolge der Lagerungsbestände: Militärkommission 1775-1860 (59); Militärkanzlei 1813-1902 (107); Stellvertretungskontrakte 1838-1867 (3219); Militärkasse 1777-1869 (275); Brigadestab 1831-1867 (39); Militärobergericht 1831-1861 (9); Oberauditoriat 1848-1867 (29); Garnisongericht Oldenburg 1835-1867 (70); Oldenburgisches Infanteriekorps 1775-1809 (5); Russisch-Deutsche Legion 1811-1854 (200); Infanterieabteilungen Birkenfeld und Eutin 1806-1867 (137); Reiterregiment 1849-1866 (2); Artilleriekorps 1841-1866 (7); Garnisonverwaltung, Kommissionen, Zeughaus 1816-1868 (64).
Beschreibung: Best. 51 Kleinere Oldenburgische Militärbestände
Zeit: 1775-1902
Geschichte des Bestandsbildners: Herzog Friedrich August von Holstein-Gottorf verfügte 1775 die Aufstellung eines Infanteriekorps (Best. 67), welches neben die beiden noch aus dänischer Zeit stammenden Invalidenkompanien (Versorgungskompanien für altgediente Soldaten) trat. Die Einheit, die vor allem Wach- und Protokolldienst in der Stadt Oldenburg tat, hatte zunächst eine Stärke von 50, später 75 Mann. Nicht ohne Hintersinn wurde das Korps nach seinem Kommandeur, dem Hauptmann von Knobel, gern ‚Knobelgarde' genannt. Das Beschaffungswesen und die Disziplinarsachen dieser Einheit wurden von der gleichzeitig gegründeten Militärkommission (Best. 51) besorgt, außerdem eine Militärkasse eingerichtet (Best. 55). Als 1809 das Herzogtum Oldenburg dem Rheinbund beitrat, musste die Kontingentsstärke auf 800 Mann erhöht werden. Die Beschaffung der Ausrüstung und noch mehr die Anwerbung der zusätzlichen Soldaten - eine Zwangsrekrutierung sollte es nach dem Willen des Herzogs Peter Friedrich Ludwig nicht geben - bereiteten trotz großzügiger Handgelder erhebliche Schwierigkeiten. Nach der Annexion Oldenburgs durch das Kaiserreich Frankreich wurde das Infanteriekorps in das 129. französische Infanterieregiment eingegliedert, das im Feldzug von 1812 vernichtet wurde.
Herzog Peter Friedrich Ludwig, der sich seit 1811 im russischen Exil befand, erhielt zusammen mit dem Freiherrn vom Stein und anderen Deutschen vom Zaren den Auftrag, die Aufstellung einer deutschen Einheit in russischen Diensten vorzubereiten. Der Oberst Arentsschild reiste nach Deutschland, um im Geheimen Offiziere anzuwerben. Die Mannschaften der Russisch-Deutschen Legion (Best. 63) wurden nach Ausbruch des Krieges von 1812 vor allem unter deutschen Kriegsgefangenen, aber auch solchen anderer Nationalität angeworben. Der Herzog widmete sich mit der ihm eigenen Akribie vor allem dem Rechnungswesen der Legion, die seit Juli 1813 von Großbritannien finanziert und ausgerüstet und der Hannoverschen Armee zugeordnet wurde. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil befahl Peter Friedrich Ludwig am 24.12.1813 die Aufstellung eines eigenen Infanterieregiments, das als Kontingent für die Armee des Deutschen Bundes auch nach Ende der Napoleonischen Kriege bestehen blieb.
Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem für das Militär aufgeschlosseneren Großherzog Paul Friedrich August (reg. 1829-1853) entwickelte sich die Stadt Oldenburg zu einer wirklichen Garnisonstadt: Ab 1831 traten ein zweites Infanterieregiment und ein Artilleriekorps (Best. 66) hinzu, 1834 wurde mit den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck eine Konvention über die Aufstellung einer gemeinsamen Brigade unter oldenburgischem Oberbefehl abgeschlossen (Best. 57). Zwar galt in allen Landesteilen Wehrpflicht, tatsächlich einberufen wurde aber nur ein kleiner Teil der Jahrgänge, außerdem war eine Stellvertretung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen gestattet (Best. 53). Auch nach Zusammenziehung der Truppen in der Stadt Oldenburg blieben aus Sicherheitsgründen kleinere Infanterieabteilungen in Birkenfeld und Eutin (Best. 64) stationiert. Disziplinar- und Strafrecht sowie die Militärgerichtsbarkeit wurden reformiert (Best. 58: Militärobergericht, Best. 59: Oberauditoriat, Best. 60: Garnisongericht Oldenburg). Auf Beschluss der Frankfurter Nationalversammlung wurde ab 1849 ein Reiterregiment (Best. 65) aufgestellt, dafür eines der Infanterieregimenter aufgelöst. Weitere Registraturbildner waren die Garnisonverwaltung in Oldenburg, die Gewehrkommission und die Zeughausdirektion (alle in Best. 67). Nach dem Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen 1867 ging die Militärhoheit zum größten Teil auf Preußen über, dem Großherzog verblieben einige Ehrenränge und -rechte, die sich in der Korrespondenz der Militärkanzlei abbilden (Best. 52), in der aber auch das Engagement des letzten Großherzogs Friedrich August II. für die Gründung und die Tätigkeit des Deutschen Segelschulschiffsvereins dokumentiert ist.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Beschreibung: Best. 51 Kleinere Oldenburgische Militärbestände
Zeit: 1775-1902
Geschichte des Bestandsbildners: Herzog Friedrich August von Holstein-Gottorf verfügte 1775 die Aufstellung eines Infanteriekorps (Best. 67), welches neben die beiden noch aus dänischer Zeit stammenden Invalidenkompanien (Versorgungskompanien für altgediente Soldaten) trat. Die Einheit, die vor allem Wach- und Protokolldienst in der Stadt Oldenburg tat, hatte zunächst eine Stärke von 50, später 75 Mann. Nicht ohne Hintersinn wurde das Korps nach seinem Kommandeur, dem Hauptmann von Knobel, gern ‚Knobelgarde' genannt. Das Beschaffungswesen und die Disziplinarsachen dieser Einheit wurden von der gleichzeitig gegründeten Militärkommission (Best. 51) besorgt, außerdem eine Militärkasse eingerichtet (Best. 55). Als 1809 das Herzogtum Oldenburg dem Rheinbund beitrat, musste die Kontingentsstärke auf 800 Mann erhöht werden. Die Beschaffung der Ausrüstung und noch mehr die Anwerbung der zusätzlichen Soldaten - eine Zwangsrekrutierung sollte es nach dem Willen des Herzogs Peter Friedrich Ludwig nicht geben - bereiteten trotz großzügiger Handgelder erhebliche Schwierigkeiten. Nach der Annexion Oldenburgs durch das Kaiserreich Frankreich wurde das Infanteriekorps in das 129. französische Infanterieregiment eingegliedert, das im Feldzug von 1812 vernichtet wurde.
Herzog Peter Friedrich Ludwig, der sich seit 1811 im russischen Exil befand, erhielt zusammen mit dem Freiherrn vom Stein und anderen Deutschen vom Zaren den Auftrag, die Aufstellung einer deutschen Einheit in russischen Diensten vorzubereiten. Der Oberst Arentsschild reiste nach Deutschland, um im Geheimen Offiziere anzuwerben. Die Mannschaften der Russisch-Deutschen Legion (Best. 63) wurden nach Ausbruch des Krieges von 1812 vor allem unter deutschen Kriegsgefangenen, aber auch solchen anderer Nationalität angeworben. Der Herzog widmete sich mit der ihm eigenen Akribie vor allem dem Rechnungswesen der Legion, die seit Juli 1813 von Großbritannien finanziert und ausgerüstet und der Hannoverschen Armee zugeordnet wurde. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil befahl Peter Friedrich Ludwig am 24.12.1813 die Aufstellung eines eigenen Infanterieregiments, das als Kontingent für die Armee des Deutschen Bundes auch nach Ende der Napoleonischen Kriege bestehen blieb.
Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem für das Militär aufgeschlosseneren Großherzog Paul Friedrich August (reg. 1829-1853) entwickelte sich die Stadt Oldenburg zu einer wirklichen Garnisonstadt: Ab 1831 traten ein zweites Infanterieregiment und ein Artilleriekorps (Best. 66) hinzu, 1834 wurde mit den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck eine Konvention über die Aufstellung einer gemeinsamen Brigade unter oldenburgischem Oberbefehl abgeschlossen (Best. 57). Zwar galt in allen Landesteilen Wehrpflicht, tatsächlich einberufen wurde aber nur ein kleiner Teil der Jahrgänge, außerdem war eine Stellvertretung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen gestattet (Best. 53). Auch nach Zusammenziehung der Truppen in der Stadt Oldenburg blieben aus Sicherheitsgründen kleinere Infanterieabteilungen in Birkenfeld und Eutin (Best. 64) stationiert. Disziplinar- und Strafrecht sowie die Militärgerichtsbarkeit wurden reformiert (Best. 58: Militärobergericht, Best. 59: Oberauditoriat, Best. 60: Garnisongericht Oldenburg). Auf Beschluss der Frankfurter Nationalversammlung wurde ab 1849 ein Reiterregiment (Best. 65) aufgestellt, dafür eines der Infanterieregimenter aufgelöst. Weitere Registraturbildner waren die Garnisonverwaltung in Oldenburg, die Gewehrkommission und die Zeughausdirektion (alle in Best. 67). Nach dem Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen 1867 ging die Militärhoheit zum größten Teil auf Preußen über, dem Großherzog verblieben einige Ehrenränge und -rechte, die sich in der Korrespondenz der Militärkanzlei abbilden (Best. 52), in der aber auch das Engagement des letzten Großherzogs Friedrich August II. für die Gründung und die Tätigkeit des Deutschen Segelschulschiffsvereins dokumentiert ist.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
44,4 ; 4222 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Literatur: Festschrift zur 140-Jahrfeier des ehemaligen Oldenburgischen Infantierie-Regiments Nr. 91 am 12. und 13. September 1953 in Oldenburg, hg. vom vorbereitenden Ausschuß, Oldenburg 1953; 90. Wiederkehr des Gründungstages des ehemaligen Oldenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 19: 1849-1939 Oldenburg.[1939]; Udo Elerd (Hg.), Von der Bürgerwehr zur Bundeswehr. Zur Geschichte der Garnison und des Militärs in der Stadt Oldenburg, Oldenburg 2006; Frank Langer, Die Uniformierung und Ausrüstung des oldenburgischen Truppenkorps 1813-1867, Schortens 2009.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ