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Regierungs-Reskript an das Amt Döttingen: Sollen die beiden diesseitigen Untertanen Steinbach und Schwab zu Goggenbach angewiesen werden, die zur Pfarrei Kocherstetten rückständige Gült an den Schloss-Pfarrer Benz als Vicarium der Dorf-Pfarrei, ungeachtete des von Seiten Comburgs ihnen erteilten Verbots, zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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