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Volksbegehren "Freiheitsgesetz" (Youngplan)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> Zeitungsausschnitte aus zum Teil nicht mehr vorhandenen Akten
1929
Enthält u.a.: Wahrheitsliebe und Volksbegehren (Ausschnitt vom 23.09.1929); die Reichsregierung und das Volksbegehren (Ausschnitt vom 22.10.1929); sozialdemokratische Anfrage im Landtag zum Volksbegehren (Ausschnitte vom 23.10.1929); Ist das Württemberg würdig? (Ausschnitte vom 24. und 26.10.1929); württ. Regierung und Volksbegehren (Ausschnitte vom 14. und 15.10.1929); Hindenburgs strikte Neutralität im Kampf um das Volksbegehren (Ausschnitte vom 16., 17. und 25.10.1929); die deutschen Bischöfe warnen vor dem Volksbegehren (Ausschnitt vom 17.10.1929); Evangelischer Oberkirchenrat und das Volksbegehren (Ausschnitt vom 21.10.1929); Beamte und Volksbegehren (Ausschnitte vom 14., 15., 16., 17., 18., 19. und 26.10.1929); Stresemanns wahres Vermächtnis (Ausschnitt vom 26.10.1929)
Darin: Ernennung des Landesfinanzamtpräsidenten Peiffer (Unterfasz.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.