Ruhenlassen des Nichtaufnahmeverfahrens infolge der Einberufung zum Wehrdienst des Parteianwärters Martin NACHTSHEIM, geb. 3. 4.1899, Angestellter in Essen-Kupferdreh, wegen unberechtigten Aneignens eines Kranzes und einer Fahnenstange, ehebrecherischen Verkehrs mit der Ehefrau eines Sturmmanns, Fälschung einer Personalakte, Nichtzahlung der Beiträge und Abänderung einer Rechnung