Zwischen den Fleischhauern und den Juden zu Guben ist folgende Einigung zustande gekommen: 4 Juden sollen Fleischbänke haben und zu Ostern anfangen zu schlachten, und zwar jeder soviel wie 2 Fleischhauer, d.h. 4 kleine Haupt. Schlachten dürfen sie von Ostern bis Michaelis, und zwar sollen sie zu ganzen Vierteln verkaufen, vom Sonntag nach Pfingsten aber bis Bartholomäustag in Schroten. Von Ostern bis Bartholomäustag dürfen sie kein Rind schlachten. Die Rinder, die sie von Bartholomäustag bis Michaelis schlachten, dürfen sie in Schroten verkaufen. An dem Tage, an dem sie ein Rind schlachten, sollen sie kein Kleinvieh schlachten. Dagegen ist es ihnen erlaubt, von Michaelis bis 14 Tage nach Martini Kleinvieh neben den Rindern zu schlachten, das Kleinvieh zu ganzen Vierteln, das Rindfleich in Schroten zu verkaufen. Von Martini an sollen sie nicht mehr schlachten, es sei denn, daß sie grünen Fleisches bedürfen. Dann mag einer wöchentlich ein Kalb schlachten. Haben sie eine Beschneidung oder eine Hochzeit, so dürfen sie schlachten, soviel sie brauchen. Kein Jude außer den 4 darf Vieh kaufen. Vor der hohen Messe am Sonntag sollen sie nicht zwischen den Bornen kaufen. Der Jude, der gegen diese Bestimmungen verstößt, hat den Fleischhauern 20 und den Juden, die Fleischbänke haben, 10 Groschen zu entrichten. Datum: "Gebin an Sinthe Thomastage noch Cristi gebort, als obin steyt geschrebin nämlich: vierczenhundirt iar dornoch yn dem achtin iare".