Johann (Henckin) gen. Wijse von Burbach (Burppach) gelobt Johann Grafen von Sp., zu Dienst und Gebot zu sitzen wie andere Untertanen, und setzt dafür Bürgen über 60 Mainzer (Meinczer) Gulden: Wilhelm Menchen von Hoppstädten (Hosteden), Jakob von Hettenrodt (Heczelrait), Gottfried (Gobpel) von Hettstein (Heczst.), Nikolaus (Clas) Hase von Tiefenbach (Dyfen-), Nikolaus (Clas) Meckenbecher von Kirn (Kyren), Nikolaus (Clas) Wiedenhober von Hußweiler (-wilr), Peter Zerre, Nikolaus (Clas) Reutscheyder von Oberstein (-steyne), Johann (Hans) Penczeler von Mackenrodt (Mackerait) und Kobold von Tiefenbach; jeder bürgt für alle. Diese geloben, gute Bürgen zu sein. Werden sie gewahr, daß Johann entrinnen will, und können sie das beweisen, sollen sie ihn wieder auf das Schloß zu Frauenberg (Frauwen-) überantworten; dann sind sie der Bürgschaft ledig. Dies darf nicht aus Haß oder Leichtsinn geschehen. Johann und die Bürgen bitten Konrad Pfarrer zu Niederbrombach (Bram-) um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.