Albert gen. Shedil von Steußlingen ("Stuczelingin") und Eglolf von Steußlingen bekunden, daß Konrad von Maselheim ("Masilhain"), Sohn des verstorbenen Herrn Walther, seinen Hof ("curia") in Maselheim mit Zubehör unter Zustimmung seines Bruders, seiner Schwestern und besonders seiner Mutter, die den Hof von ihrem Vater als Morgengabe erhalten hatte, und unter Zustimmung des Gf. Ulrich von Berg das Patronatsrecht der Kirche um eine gewisse Summe Geldes an Kl. H. verkauft. Der oben gen. Konrad hatte das Patronatsrecht mit den zugehörigen Dingen und Personen von ihnen (den A.) zu Lehen und sie wiederum vom Reich. Da das Reich zur Zeit vakant ist und der Verkauf nicht wirksam werden könne, haben sie das Lehen an Stelle des Ks. dem Gf. Ulrich von Berg und dem edlen Sibito von Hundersingen aufgelassen. Diese sind für sich und ihre Nachkommen verbunden, Träger für das Kl. zu sein, das Lehen nach Kräften zu verteidigen und, wenn ein Ks. gewählt und bestätigt ist, das Lehen - je nach den Wünschen des Kl. - aufzulassen oder zu behalten. Gf. Ulrich von Berge und Sibito von Hundersingen verpflichten sich für sich und ihre Nachkommen, das Vorgeschriebene zu tun."dominus R." von Weisel ("Wihsil"), 5) "dominus Eber"[hardus] Romanus von Rißtissen ("Tussin"), 6) Heinrich von Schelklingen ("Shaelclingin"), 7) Ber. von Berg, 8) Ludwig "minister" von Ehingen. - Sr.: 1) und 2) A., 3) Ulrich von Berg, 4) Sibito von Hundersingen.
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Albert gen. Shedil von Steußlingen ("Stuczelingin") und Eglolf von Steußlingen bekunden, daß Konrad von Maselheim ("Masilhain"), Sohn des verstorbenen Herrn Walther, seinen Hof ("curia") in Maselheim mit Zubehör unter Zustimmung seines Bruders, seiner Schwestern und besonders seiner Mutter, die den Hof von ihrem Vater als Morgengabe erhalten hatte, und unter Zustimmung des Gf. Ulrich von Berg das Patronatsrecht der Kirche um eine gewisse Summe Geldes an Kl. H. verkauft. Der oben gen. Konrad hatte das Patronatsrecht mit den zugehörigen Dingen und Personen von ihnen (den A.) zu Lehen und sie wiederum vom Reich. Da das Reich zur Zeit vakant ist und der Verkauf nicht wirksam werden könne, haben sie das Lehen an Stelle des Ks. dem Gf. Ulrich von Berg und dem edlen Sibito von Hundersingen aufgelassen. Diese sind für sich und ihre Nachkommen verbunden, Träger für das Kl. zu sein, das Lehen nach Kräften zu verteidigen und, wenn ein Ks. gewählt und bestätigt ist, das Lehen - je nach den Wünschen des Kl. - aufzulassen oder zu behalten. Gf. Ulrich von Berge und Sibito von Hundersingen verpflichten sich für sich und ihre Nachkommen, das Vorgeschriebene zu tun."dominus R." von Weisel ("Wihsil"), 5) "dominus Eber"[hardus] Romanus von Rißtissen ("Tussin"), 6) Heinrich von Schelklingen ("Shaelclingin"), 7) Ber. von Berg, 8) Ludwig "minister" von Ehingen. - Sr.: 1) und 2) A., 3) Ulrich von Berg, 4) Sibito von Hundersingen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 U 10
Arch. Rubr. 0, S. 145 Nr. 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 Heggbach, Zisterzienserinnenkloster
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster >> 1. Urkunden
1267 Dezember 13 ("Lucia")
Urkunden
Lateinisch
Schaden: stockfleckig
Berg, Berthold von
Berg, Egino Graf von
Berg, Heinrich Graf von, gen. Graf von Schelklingen
Berge; Ulrich Graf von
Halden, R. von
Hundersingen, Sibito von
Ludwig, minister
Maselheim, Konrad von
Maselheim, Walther von
Rißtissen, Eber[hard] Romanus von
Schelklingen, Heinrich von
Steußlingen, Albert von, gen. Shedil
Steußlingen, Eglolf von
Weisel, R. von
Berg : Ehingen (Donau) UL
Ehingen (Donau) UL
Halden : Kirchbierlingen, Ehingen (Donau) UL
Hundersingen : Münsingen RT
Maselheim BC
Rißtissen : Ehingen (Donau) UL
Schelklingen UL
Steußlingen = Altsteußlingen : Ehingen (Donau) UL
Weisel : Kirchbierlingen, Ehingen (Donau) UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
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