Schiedsspruch durch Markgraf Friedrich zwischen den Töchtern des Wilhelm von Schirnding, sel., und ihren Ehemännern, Hartung von Stein und Wolf von Hirschberg zum einen, dann Philipp und Moritz von Schirnding, Brüder, zum anderen, um die Erbschaft des Wilhelm von Schirnding. Es wird entschieden:$(1) die Brüder sollen den Töchtern 1500 fl. zahlen, zahlbar in fünf Jahren bei jährli­chem Zins von 75 fl.$(2) die Stiftung von zwei Höfen zu einer Messe, die durch Wilhelm von Schirnding auf dem Totenbett geschehen sei, soll Gültigkeit haben$(3) die Töchter des Wilhelm von Schirnding und ihre Ehemänner sollen mit etwaigen Schuldforderungen in Zukunft nichts zu tun haben.

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Staatsarchiv Bamberg