Herzog Sigismund von Schlesien-Glogau befiehlt seinem Statthalter, dem Hauptmann von Bautzen Albrecht von Schreibersdorf, erneut im Streit um den Salzmark zwischen Kamenz und Bautzen die beiden Parteien vorzuladen und entsprechend der königlichen Vorgabe und nach eigener Erkenntnis zu entscheiden.