Frater Johannes, Prior domus Cartusie, gewährt Prior und Convent domus Novecelle, ihre Parochialkirche zu Schollbrunn, in der ihnen Patronatsrecht zustehen soll und die sie bis dahin durch einen Weltpriester, der im Kloster wohnte, auf ihre Kosten haben versehen lassen, in Zukunft durch einen geweihten Priester des Karthäuserordens besorgen zu lassen. Ferner wird gestattet, dass bei Behinderung des Priors und Procurators ein anderer Kleriker oder Mönch nach dem klösterlichen Ökonomiehof (lat. grangia) Kircheberg (Kirchelhof) gehen dürfe, um Beichte zu hören und Sakramente zu spenden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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