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Verlust des Wittums wegen der Wiederverheiratung der Kunigunde Ramer
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Enthält: Vor Heinrich Lochner, Untervagt zu Ebermanstatt, bezeugen die nachfolgend genannten schepfen, die Heiligen gemeynen des gotzhauß zu sand Nycklaß und dy gemeynen der cappeln zu unser lieben frauen und die gemeynen der pfharkirche zu Bretfelt Herman motschidler zu Ebermanstatt, Ott Snatder, Ott Schollen, Chuntz Heym, Heintzen Janess, daß Seygfried Ramer selig den drei genannten Gotteshäusern zu Ebermannstadt und Pretzfeld und den 4 orden seine fahrende habe vermacht habe, falls seine Witwe Kungunt wieder heirate. Da diese einen anderen Mann, Chuntz milner, habe, soll dieses Testament in Kraft treten.
1417 Dienstag vor St. Dionysius