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A Rep. 060-29 Verein zum Schutze der Kinder vor Ausbeutung und Mißhandlung (Bestand)
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 7 Kammern und Körperschaften, Organisationen und Vereine >> A 7.3 Vereine und Verbände
1905 - 1950
Vorwort: A Rep. 060-29 - Verein zum Schutze der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung
1. Die Geschichte des Vereins
Im Sommer 1897 erschienen in mehreren deutschen Zeitungen zwei Artikel, die sich ausführlich mit der Situation von Kindern in sozialem Elend befassten. Der eine stammte von Elisabeth von Oertzen aus Dorow bei Regenwalde, der andere, "Die Stimme des toten Kindes", war von Frau Dr. Emilie Kempin verfasst. Angespornt durch das Echo auf diese Veröffentlichungen gründeten die zwei Frauen den "Deutschen Verein der Kinderfreunde", ähnlich dem Muster amerikanischer Vereine ‚For the prevention of cruelty to children'. Er sollte verschiedene Ortsvereine besitzen; für Berlin und die Vororte wurde unmittelbar eine solche Gründung in Angriff genommen. Das Vorhaben kam wegen des Todes von Emilie Kempin ins Stocken, wurde dann aber wiederaufgenommen. 1898 wurde in Berlin ein "Verein zum Schutze der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung" gegründet, der mit der Herausgabe eigener "Mitteilungen" begann.
Am 24. Februar 1900 fand in Berlin im Konfirmandensaal des Predigerhauses der Jerusalemer und Neuen Kirche in der Friedrichstraße 213 die erste ordentliche Generalversammlung des neuen "Vereins zum Schutze der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung" statt, die die Vereinsstatuten verabschiedete. Im September des Jahres wurde der Verein dann ins Vereinsregister eingetragen; Gründungsvorsitzender war der Generalleutnant von Pelet-Narbonne.
Der Verein hatte gemäß § 2 der Satzung "den Zweck, den Gefahren für körperliches Gedeihen oder sittliche Entwicklung entgegenzuwirken, welchen Kinder durch Handlungen und Unterlassungen Anderer, insbesondere durch Ausnutzung und Misshandlung ausgesetzt sind." Als solche Gefahren wurden angegeben:
- "vernachlässigte Erziehung beziehungsweise sittliche Verwahrlosung",
- der "Missbrauch der elterlichen Gewalt zu übermäßiger Züchtigung und körperlicher Misshandlung" sowie die
- "Verwendung zu Arbeiten und Leistungen, welche über das Maß der kindlichen Kräfte hinausgehen oder das Kind sittlich gefährden" und die
- "Unterbringung von Kindern zur Pflege bei Personen, deren Ruf, Wohnungs- und Lebensverhältnisse keine Gewähr für eine gedeihliche Fortentwicklung der Pfleglinge bieten."
Um das zu erreichen, wollte der Verein Mitteilungen über Kindesmisshandlungen entgegennehmen und dazu Auskünfte und Ratschläge erteilen; es sollten "zur Abhilfe geeignete Schritte, wo nötig durch Unterbringung der gefährdeten Kinder in eigenen Asylen" unternommen werden, und der Verein wollte Beziehungen zu Ärzten, Lehrern und Geistlichen anknüpfen und "Anschluss an die Behörden in Staat, Kirche und Gemeinde" suchen. Außerdem sollte alle "das Kinderelend ins Licht setzende Materialien" gesammelt werden, und der Verein wollte schließlich auch "die öffentliche Meinung zu Gunsten einer besseren Erziehung der Kinder und Anregung zur Ergänzung der Gesetzgebung" beeinflussen.
Nachdem 1901 im Haus des Böttchermeisters Krause in Zossen eine erste Betreuungsgelegenheit für einige Kinder eingerichtet worden war, erwarb der Verein 1904 mit Mitteln der Vorstandsmitglieder Generalkonsul Franz von Mendelssohn und des Bankiers James Simon ein Grundstück in Zehlendorf in der Wilhelmstraße Ecke Adolfstraße. Dort sollte ein Gebäude errichtet werden, das als "Asyl" für 70 Kinder dienen sollte. Am 29. Oktober 1904 wurde dazu der Grundstein gelegt. Der Verein rechnete mit Kosten von 30.000 Mark im Jahr für den Betrieb des geplanten Erziehungsheims "Kinderschutz". "Große, luftige Wohn- und Schlafräume, Turnhalle und Schulzimmer, Werkstätten und Spielplätze sind vorgesehen, nichts ist vergessen, um den Aufenthalt dort zu einem behaglichen zu machen" hieß es im Spendenaufruf in den "Mitteilungen" des Vereins im Januar 1905.
1905 wurde der Verein vom preußischen Innenministerium und vom Finanzministerium als milde Stiftung anerkannt und war damit von Steuern befreit. In dem Jahr betreute der Verein schon um 200 Kinder, und es wurden 16.000 Mark eingenommen. In den folgenden Jahren wurden noch an weiteren Stellen Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen.
Dem Verein stand für seine Arbeit ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Verfügung:
1. Vermittlung von Kindern in Unterbringungen, entweder im eigenen Heim ‚Kinderschutz' oder in andere Heime oder in Pflegestellen
2. finanzielle Unterstützung
3. Sachspenden (Lebensmittelspenden in Form von Milchlieferungen oder Brot; Kleiderspenden)
4. Vermittlung von Arbeits- und/oder Ausbildungsstellen.
Dabei konnte der Verein in der Regel nur vermittelnd tätig werden; er konnte insbesondere keine Fürsorgeerziehung selber anordnen. Die Tätigkeit des Vereins konnte von dem bloßen Abfassen von Berichten aufgrund von Kontrollbesuchen bis hin zur Finanzierung von Berufsausbildungen für Begabte gehen. Die Vereinsarbeit wurde einerseits durch Spenden und andererseits durch Zahlungen von staatlichen Stellen für die Untergebrachten finanziert. Die Zahl der betreuten Kinder wuchs ständig, ein Umstand, der auch an dem regelmäßig steigenden Kassenvolumen abzulesen war. Wie häufig beispielsweise Kinder in das "Haus Kinderschutz" aufgenommen wurden, zeigt sich daran, dass allein beim Amtsgericht Charlottenburg bei 133 der im Landesarchiv überlieferten Fallakten das Heim angegeben ist.
Der Verein war sehr gut mit den entsprechenden Behörden wie Familienfürsorge, Säuglingsfürsorge oder den Jugendämtern vernetzt. Es war z.B. nicht ungewöhnlich, dass die entsprechenden Stellen an den Verein herantraten mit der Bitte, Verdachtsfälle zu untersuchen bzw. gleich ganz zu übernehmen.
1920 musste der Verein das "Haus Kinderschutz" verkaufen, da die Mittel für den Betrieb nicht mehr ausreichten; das Heim hatte zuletzt eine Kapazität von 120 Plätzen gehabt. Es ging nun in den Besitz der Stadt Berlin über (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 1 S. 144). Ab 1923 betrieb der Verein dann in Groß Besten bei Königs Wusterhausen ein deutlich kleineres Heim mit 22 Plätzen, wovon 2/3 vom Verein selbst getragen wurden. Zu dieser Zeit hatte er etwa 1000 Mitglieder. (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 1 S. 171-172).
1923 verlegte der Verein seine Geschäftsstelle in die Dessauer Straße 1. (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 1 S. 155). In dieser Geschäftsstelle waren sieben Angestellte tätig (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 1 S.171 v)
1924 hieß es im Jahresbericht, dass das "geringe Vereinsvermögen durch die Inflation verschwunden ist." In diesem Jahr wies der Kassenbericht Einnahmen von 34.275 Mark aus, durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Pflegegelder. Letztere umfassten 18.000 Mark.
1932 starb James Simon. Der Bankier war seit 1904 Mitglied des Vereins zum Schutze der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung gewesen, und er war in diesen 28 Jahren zugleich auch ununterbrochen im Vorstand tätig. Dass dieser private Verein über so umfangreiche Mittel verfügte, die es ihm erlaubten, eigene Heime zu betreiben und letztlich Tausenden von Kindern zu helfen, war ein Verdienst dieses großen Berliner Philanthropen. Der Umfang seines finanziellen Engagements lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht genau beziffern - aber das passt zu seinem Wunsch, als Spender nicht herausgestellt zu werden.
Die nationalsozialistische Machtübernahme hatte für den Verein gravierende Folgen: Mit Verweis auf das neu festgelegte Prinzip der "Gleichschaltung" der politischen Instanzen musste die Satzung geändert werden. Sie erhielt einen neuen Paragraphen: "Der Vereinsleiter ist Führer des Vereins. Er wird von der Mitgliederversammlung berufen und bedarf der Bestätigung des Amtes für Volkswohlfahrt bei dem Gau Berlin der P[artei] O[rganisation] der NSDAP." (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 1 S. 251) 1934 erscheint interessanterweise Geheimrat Dr. Ferdinand Sauerbruch als 1. stellvertretender Vorsitzender. - Nach 1936 wirkte der Verein in seltenen Fällen bei Verfahren vor den Erbgesundheitsgerichten zur Zwangssterilisation von Kindern oder Jugendlichen mit.
Die Generalversammlung im Februar 1938 bestätigte einen Satzungsentwurf der NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt), wonach künftig nur "Reichsbürger" Mitglieder des Vereins sein konnten. Sie bestimmte zugleich die "Unterstellung des Vereins unter die Aufsicht der NSV" (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 2 S. 41). Die Kontrolle durch die NSV hatte inhaltliche Folgen, wie eine Anmerkung in der Fallakte Nr. 1289 zeigt. Dort wurde festgehalten: "Die Familienfürsorge kümmert sich intensiv. Da Doppelbearbeitung vermieden werden soll, vereinbaren wir ausdrücklich, dass wir unsere Vorgänge ablegen." Dieser Satz ist so oder ähnlich 1937/1938 immer wieder am Ende von Fallakten zu lesen.
1940 schließlich beendet die NSV die Tätigkeit des Vereins insgesamt: Im März 1940 beantragte der Geschäftsführer des Vereins, der "Gauhauptstellenleiter Pg. Rüppel" auf der Generalsversammlung "die Auflösung des Vereins und die Überleitung der Arbeitsgebiete auf die NSV." Dies wurde "von den anwesenden Mitgliedern einstimmig durch Erheben der Hand beschlossen." (B Rep. 042 Nr. 26097 Bd. 2 S. 54-55). Anwesend waren 13 Vereinsmitglieder. In der Akte A Rep. 060-29 Nr. 379 ist angegeben, dass der Verein 1940 aufgelöst wurde und sich in Liquidation befindet.
Daraufhin ging der Verein in die Liquidation und gab alle Fürsorgefälle ab. Er wurde in die Jugendhilfe der NSDAP Gau Berlin integriert und wirkte dort als Kinderschutzstelle der Jugendhilfe (siehe A Rep. 060-29 Nr. 1525). Die Akten wurden vermutlich von dieser Behörde weitergeführt. Die letzten Dokumente, die in den Akten Eingang fanden, stammen aus dem Jahr 1950 und beziehen sich auf Anfragen des Instituts für Psychologie an die Einwohnermeldestelle der Polizei.
1955 versuchte der Notar Hans Viereck, der sich als "Notvorstand" des Vereins hatte eintragen lassen, für das Vereinsvermögen Rückerstattungsansprüche anzumelden. Er musste diesen Antrag dann zurücknehmen, nachdem festgestellt wurde, "dass das frühere Vermögen des Vereins nicht mehr feststellbar ist". Das lag beispielsweise daran, dass die "Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen" des Bankhauses Mendelssohn in Frankfurt nicht mehr existierten; dort hatte der Verein Wertpapiere besessen. (Siehe LA Berlin B Rep. 025-06 Nr. 2036/55 - 2037/55).
Das ehemalige Heim des Vereins in Zehlendorf wurde auch nach 1945 weiter als Kinderheim betrieben. 1950 erfolgte dort ein grundlegender Umbau (siehe B Rep. 210 Nr. 372); 1959 wurde das Heim geschlossen (siehe B Rep. 210 Nr. 2698).
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst nach der Bearbeitung 2404 Akten (28,60 lfm) mit der Laufzeit 1909 bis 1942.
Wo der Verein seine umfangreiche Registratur bis 1940 gelagert und bearbeitet hat, ist nicht bekannt. Gegen Kriegsende befanden sich die Unterlagen vermutlich in Mitte bzw. in Ostberlin. 1950 wurde zumindest ein Teil der Akten im Psychologischen Institut der Humboldt-Universität zu Berlin einer Auswertung unterzogen; diese Akten sind an einem dazu gehefteten Vorblatt zu erkennen (siehe z.B. Nr. 4649). Bei der Archivierung der Akten wurden die Hefter mit Schnur in Bündeln zusammengefasst und jedem Bündel wurde eine handschriftliche Inhaltsliste vorgelegt. Anhand dieser Inhaltlisten konnte der Umfang der erhaltenen Registratur später genauer bestimmt werden.
Am 30. Januar 1960 erfolgte die Abgabe der Vereinsunterlagen an das Stadtarchiv Ost-Berlin. Sie wurden als Zugang "Stadtarchiv 307 Humboldt-Universität Verein zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung und Misshandlung" registriert." Die 14 lfm. Unterlagen erhielten dort die Repositur Rep. 060-29. Nach der Einführung einer neuen Tektonik im vereinigten Landesarchiv Berlin im Jahr 1998 wurde daraus dann A Rep. 060-29. Ab 2005 wurden die Bündel aufgelöst, die Einheiten in Archivdeckeln fachgerecht verpackt und begonnen, die Verzeichnungseinheiten inhaltlich zu erfassen.
Der Verein führte für die Kinder, derer er sich annahm, jeweils eigene Fallakten. Sie wurden durchlaufend gezählt. Anhand dieser Zählung muss man von einem Gesamtvolumen von mehr als 10.000 Fällen ausgehen, in denen der Verein tätig gewesen ist. Die Nummernvergabe erfolgte vierstellig aufsteigend, ab 9999 wurde wieder bei 0000 begonnen. Der Aktenaufbau ist sehr stereotyp: Die Akten beginnen mit einem Vorblatt zur Person, auf dem ein erster Bericht steht. Dahinter folgt eine regelmäßig geführte Chronik zur Entwicklung in dem Betreuungsfall. Im Anschluss sind die verschiedenen Schriftstücke zur Person abgelegt, und zwar aufsteigend in kaufmännischer Ablage, so dass die beiden Aktenteile chronologisch aufeinander zulaufen. Persönliche Dokumente (z.B. auch zurückgekommene Briefe) wurden unter Umständen vorn vorgeheftet.
Die Einzelfallakten wurden in einfachen Heftern abgelegt. Neben diesen Einzelfallakten führte der Verein für weniger aufwändige Fälle auch Sammelakten, die aus einer Serie kurzer Fälle bestehen, die jeweils nur ein paar Seiten Laufakte und fast keine Dokumente enthalten.
Die Akten enthalten oft sehr ausführliche Berichte zu den Betreuten, für die oft das gesamte Umfeld befragt wurde. Anhand dieser Berichte lassen sich für manche Fälle regelrechte Soziogramme von Elternhaus und Umgebung zeichnen.
Diese Erschließung stieß auf ein Problem: Getreu der üblichen Archivstandards werden personenbezogene Unterlagen, und um solche handelt es sich bei den Vereinsakte, durch Angabe der Namen und Personendaten der Betroffenen erfasst. Für den besonderen Inhalt dieser Akten und für die deshalb zu erwartende Benutzungsinteressen reicht das das aber überhaupt nicht aus. Deshalb musste versucht werden, in einer Tiefenerschließung den Inhalt der Akten zu erfassen. In einer Art Kurzregest wurden daher der jeweilige Anlass für die Einschaltung des Vereins (wer meldet sich, welche sozialen Probleme werden angegeben) erfasst, sodann Angaben zu den Eltern oder Pflegeeltern ermittelt sowie dann die vom Verein unternommenen Maßnahmen nebst den vielleicht vorhandenen Angaben zum Ende der Maßnahmen. Dabei wurden insbesondere die Namen der Kinderheime oder anderer Unterbringungsorte angegeben.
Er ist über die Archivdatenbank nutzbar.
Verschiedene Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin (LAB), A Rep. 060-29, Nr. … .
3. Korrespondierende Bestände
A Pr. Br. Rep. 106 Kinderrettungsverein
A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung zu Berlin
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
A Rep. 003-04-16 Städtische Nervenklinik für Kinder in Wiesengrund
A Rep. 040-05-01 Gemeindeverwaltung Zehlendorf
A Rep. 345-05 Amtsgericht Lichterfelde/Vormundschaften, Pflegschaften
B Rep. 042 Nr. 26097 - Vereinsregisterakte des Vereins
4. Literatur
Nitsch, Meinolf: Private Wohltätigkeitsvereine im Kaiserreich: Die praktische Umsetzung der bürgerlichen Sozialreform in Berlin, In: Veröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin; Band 98 (Berlin 1999).
Berlin, August 2022 Kerstin Bötticher / Martin Luchterhandt
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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