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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Erasmus von Ehenheim (Asmus von Ehenheym) mit dessen Wohnsitz (sesse) und Gütern in Schirm genommen hat. Er versichert, Erasmus in zukünftigen Angelegenheiten gleich seinen anderen Dienern von der Ritterschaft zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Hofrichtern und Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Für solcherlei Schirm soll Erasmus mit Knechten und Pferden auf Ansinnen des Pfalzgrafen aufwarten und dienen, wobei er im Dienst Futter, Mahl und Beschläge wie andere Landsassen von der Ritterschaft erhält. Erasmus hat Treue, Huld und willigen Dienst gelobt und geschworen, wie es einem Diener und Schirmverwandten gebührt. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute, namentlich jene, die in den fraglichen Gebieten sitzen, um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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