Johann, Graf zu Wertheim, bestätigt, daß er eine Ehe "betaidingt" habe zwischen Margarethe, Tochter des Grafen Jorg von Henneberg, und Eberhardt, Sohn des Grafen Jorg, seines Sohnes Jorg von Henneberg, Johanns Schwager, soll als Zugelt geben 4000 fl. Frankfurter Währung, wovon er 2000 fl. zahlen soll ein Jahr nach Beilager, die anderen 2000 ein Jahr später. Jorg, sein Sohn, soll seinem Sohn Eberhard auch 4000 fl. geben und diese 8000 fl. soll er Margarethe schlagen auf Schloss Homburg mit 700 fl. jährlicher Nutzung. Da das Schloss gegenwärtig an Anna, Gräfin zu Wertheim, geb. von Oettingen, Gemahlin des Grafen Jorg, vermacht ist, soll dieser es von ihr lösen. Wenn der Bischof oder das Stift zu Würzburg das Schloss Homburg lösen, so soll Margarethe die 8000 fl. wieder anlegen an Gütern von Wertheim. Der Henneberger soll seiner Tochter die Heimsteuer fertigen nach seinen Ehren, ebenso Graf Eberhard die Morgengabe auf das halbe Schloss zu Remlingen. Stirbt Graf Eberhard vor Margarethe, so soll diese lebenslang die 8000 fl. genießen, ebenso umgekehrt. Sterben sie ohne Erben, so fallen die 8000 fl. in gleichen Teilen an die beiden Linien zurück, sind Erben da, an diese. Heiratet sie nach Eberhards Tod, so sollen ihre Erben von den beiden Gatten 4000 fl. zusammen erben, die anderen 4000 fl. sollen an die Herrschaft Wertheim zurückfallen. Ebenso sollen die Erben ihre fahrende Habe teilen nach ihrem Tode. Auf die fahrende Habe der Herrschaft Wertheim soll sie verzichten, ausgenommen dritthalb hundert Malter Getreides, nämlich anderthalb hundert Korn, 50 Malter Weißes, 50 Malter Habern, 10 Fuder Wein, 5 Betten mit Zubehör und Vieh, das ihr die Herrschaft von willen gibt. Auch soll sie auf den väterlichen und mütterlichen Erbteil verzichten, außer der Graf stirbt ohne männlichen Erben. Jorge, Graf zu Henneberg und Jorge, Graf zu Wertheim haben sich das mit hantgegeben truwen gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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