Das Kloster St. Elisabeth zu Ehingen, vertreten durch Mutter Maria Johanna Steinhammerin, Helfmutter Maria Catharina Wannin, die Konventsschwestern Maria Francisca Fib, Maria Theresia Wohlgemuthin, Maria Victoria Endtressin und in Gegenwart des Consulenten von Tausean, trifft mit den Parteien: Johannes Weckherle, Matheis Weckherle, dessen Sohn, und Franz Egle einerseits und Joseph Muestotter, Schultheiß zu Algershofen, Ursula Muestotterin, dessen Tochter, und ihren Beiständern (Lucian Neher, Bürger und Kürschner zu Ehingen, und Michael Enderle von Stetten/Stätten) anderseits folgenden Bestands-, Leibgedinge- und Heiratskontrakt: [a] übergibt Johannes Weckherle sein 30 Jahre innegehabtes Lehngut zu Dettingen mit Einwilligung des Konvents, an den der Ehrschatz von 150 fl. bar zu erledigen ist, zu festgesetzten Bedingungen an seinen Sohn Matheis Weckherle, der sich mit Ursula Muestotter zu verheiraten gedenkt; [b] wird die Versorgung der 2 noch ledigen Schwestern geregelt; [c] übergibt der Vater dem Sohn um 200 fl. drei eigentümliche J. Acker; [d] wird das Leibgedinge der Eltern und [e] das Heiratsgut der Hochzeiter festgestzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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