Appellationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes
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(1) 1641
Wismar K 58 (W K 2 n. 58)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1680-1685) 11.06.1685 - 29.08.1688
Kläger: (2) Claus Kroß, Schiffer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Claus Ratke und Marcus Capelle, seit 30.04.1687 Christoph Niemetz als Vormünder seiner Kinder 1. Ehe (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. ist auf Initiative der Bekl. vom Waisengericht aufgefordert worden, von dem Erbe seiner ersten Frau, Margarethe Ausborn, ein Inventar zu erstellen und seinen Kindern ihren Erbteil auszuzahlen. Er hat dagegen vor dem Rat appelliert, der jedoch das Urteil des Waisengerichts in zwei Instanzen bestätigt hat. Kl. gibt an, daß er kein Inventar der Güter seiner Frau aufstellen kann, da diese das ihre versoffen und verbracht" habe und bittet das Tribunal, das Urteil des Waisengerichts aufzuheben. Am 15.09. fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanzen an, am 26.10. bitten Parteien um deren Eröffnung, die das Tribunal am 30.10. auf den 13.11.1685 ansetzt. Am 19.04.1686 verurteilt das Tribunal Kl. zur Erstellung eines Inventars nach seiner Erinnerung und zur Aufrechnung dessen, was er seinen Kindern gegeben hat. Am 05.07. schwört Kl. einen Eid, daß er es nicht vorsätzlich versäumt habe, ein Inventar der Güter seiner ersten Ehefrau zu erstellen. Am 25.08. legt Kl. das geforderte Inventar vor und bittet den Protonotar mit dem Zeugenverhör zu beauftragen. Am 03.09. fordert das Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auf, lehnt die Erteilung der Kommission an den Protonotar aber ab. Am 19.10. bezweifeln Bekl. die Angaben des Kl.s, das Tribunal fordert Kl. am 05.11. zur Antwort auf, die am 17.12.1686 eingeht und in der Kl. seine Rechnung verteidigt und erneut um Bestellung eines Kommissars zum Zeugenverhör bittet. Am 15.03.1687 fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf, am 30.04. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 04.05. erhalten. Am 07.07. bezweifeln Bekl. erneut die Angaben des Kl.s und erbitten Zeugenbefragung, um zu beweisen, daß die erste Ehefrau des Kl.s standesgemäß ausgesteuert gewesen sei. Zugleich argumentieren sie gegen eine erneute, von Kl. veranlaßte Zeugenbefragung. Am 01.09. sendet das Tribunal Kl. die Akten in Kopie und beendet die Beweisaufnahme, fordert Kl. aber auf, sich wegen der Zeugenbefragung erneut zu melden. Dies tut Kl. am 06.10. und besteht auf dem Zeugenverhör. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.10. in diesem Punkt zur abschließenden Erklärung auf, die am 22.11. eingeht und in der Bekl. auf ihrem Standpunkt beharren. Am 26.11.1687 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 09.07.1688 beschließt das Tribunal, eine Schlichtung zwischen den Parteien zu versuchen, die am 14.08.1688 vorgenommen wird und in der sich Kl. zu weiteren Zahlungen von 1.000 Mk. lüb. an seine Kinder erster Ehe verpflichtet. Am 14.08. fordern Bekl. ebenfalls die Erstattung der Prozeßkosten, deren Bezahlung Kl. am 17.08. zum folgenden Ostern anbietet. Bekl. akzeptieren dies am 22.08., woraufhin der Vergleich am 23.08.1688 ausgefertigt wird.
Instanzenzug: 1. Waisengericht 1682 2. Ratsgericht 1682-1684 3. Ratsgericht 1684 4. Tribunal 1685-1688
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 23.03.1685; Protokoll der Verhandlung vor dem Waisengericht vom 23.09.1682; Ratsgerichtsurteile vom 04.10.1682, 05.03.1683, 08.03.1684, 21.03.1685; 2 Suppliken Kroßan den Rat (o.D.); von Notar Heino Meyer aufgenommenes Zeugenverhör von Christoph Zincke, Anna Dreyer, Ilse Niebur, Hans Been, die Ehefrauen des Jacob Wilde und von Hans Schwaß über den Lebenswandel der 1. Frau des Bekl. vom 03.und 06.02.1683; Schreiben der Vormünder an den Rat (o.D.); Aufstellung über die Mitgift der M. Ausborn (1.750 Mk. lüb.); Schriftsatz des Kl.s zur Einlegung der restitutio in integrum vor dem Ratsgericht (o.D.); Bescheinigung der Prediger von St. Georg über den liederlichen Lebenswandel der Margarethe Ausborn vom 17.03.1684; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 23.09.1685; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. von Bremen vom 19.10.1685 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 26.09.1685; Eidesformel für Kl. vom 05.07.1686; Aufstellung über Heiratsgut der M. Ausborn und der Auslagen, die Kl. für seine Kinder nach dem Tod seiner 1. Frau hatte (226 Rtlr 44 s); Begräbniskosten für M. Ausborn (90 Rtlr); Quittung des Balthasar Klinckow zu Stralsund vom 30.03.1680
Beklagter: Claus Ratke und Marcus Capelle, seit 30.04.1687 Christoph Niemetz als Vormünder seiner Kinder 1. Ehe (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. ist auf Initiative der Bekl. vom Waisengericht aufgefordert worden, von dem Erbe seiner ersten Frau, Margarethe Ausborn, ein Inventar zu erstellen und seinen Kindern ihren Erbteil auszuzahlen. Er hat dagegen vor dem Rat appelliert, der jedoch das Urteil des Waisengerichts in zwei Instanzen bestätigt hat. Kl. gibt an, daß er kein Inventar der Güter seiner Frau aufstellen kann, da diese das ihre versoffen und verbracht" habe und bittet das Tribunal, das Urteil des Waisengerichts aufzuheben. Am 15.09. fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanzen an, am 26.10. bitten Parteien um deren Eröffnung, die das Tribunal am 30.10. auf den 13.11.1685 ansetzt. Am 19.04.1686 verurteilt das Tribunal Kl. zur Erstellung eines Inventars nach seiner Erinnerung und zur Aufrechnung dessen, was er seinen Kindern gegeben hat. Am 05.07. schwört Kl. einen Eid, daß er es nicht vorsätzlich versäumt habe, ein Inventar der Güter seiner ersten Ehefrau zu erstellen. Am 25.08. legt Kl. das geforderte Inventar vor und bittet den Protonotar mit dem Zeugenverhör zu beauftragen. Am 03.09. fordert das Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auf, lehnt die Erteilung der Kommission an den Protonotar aber ab. Am 19.10. bezweifeln Bekl. die Angaben des Kl.s, das Tribunal fordert Kl. am 05.11. zur Antwort auf, die am 17.12.1686 eingeht und in der Kl. seine Rechnung verteidigt und erneut um Bestellung eines Kommissars zum Zeugenverhör bittet. Am 15.03.1687 fordert das Tribunal Bekl. zur Erwiderung auf, am 30.04. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 04.05. erhalten. Am 07.07. bezweifeln Bekl. erneut die Angaben des Kl.s und erbitten Zeugenbefragung, um zu beweisen, daß die erste Ehefrau des Kl.s standesgemäß ausgesteuert gewesen sei. Zugleich argumentieren sie gegen eine erneute, von Kl. veranlaßte Zeugenbefragung. Am 01.09. sendet das Tribunal Kl. die Akten in Kopie und beendet die Beweisaufnahme, fordert Kl. aber auf, sich wegen der Zeugenbefragung erneut zu melden. Dies tut Kl. am 06.10. und besteht auf dem Zeugenverhör. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.10. in diesem Punkt zur abschließenden Erklärung auf, die am 22.11. eingeht und in der Bekl. auf ihrem Standpunkt beharren. Am 26.11.1687 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 09.07.1688 beschließt das Tribunal, eine Schlichtung zwischen den Parteien zu versuchen, die am 14.08.1688 vorgenommen wird und in der sich Kl. zu weiteren Zahlungen von 1.000 Mk. lüb. an seine Kinder erster Ehe verpflichtet. Am 14.08. fordern Bekl. ebenfalls die Erstattung der Prozeßkosten, deren Bezahlung Kl. am 17.08. zum folgenden Ostern anbietet. Bekl. akzeptieren dies am 22.08., woraufhin der Vergleich am 23.08.1688 ausgefertigt wird.
Instanzenzug: 1. Waisengericht 1682 2. Ratsgericht 1682-1684 3. Ratsgericht 1684 4. Tribunal 1685-1688
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 23.03.1685; Protokoll der Verhandlung vor dem Waisengericht vom 23.09.1682; Ratsgerichtsurteile vom 04.10.1682, 05.03.1683, 08.03.1684, 21.03.1685; 2 Suppliken Kroßan den Rat (o.D.); von Notar Heino Meyer aufgenommenes Zeugenverhör von Christoph Zincke, Anna Dreyer, Ilse Niebur, Hans Been, die Ehefrauen des Jacob Wilde und von Hans Schwaß über den Lebenswandel der 1. Frau des Bekl. vom 03.und 06.02.1683; Schreiben der Vormünder an den Rat (o.D.); Aufstellung über die Mitgift der M. Ausborn (1.750 Mk. lüb.); Schriftsatz des Kl.s zur Einlegung der restitutio in integrum vor dem Ratsgericht (o.D.); Bescheinigung der Prediger von St. Georg über den liederlichen Lebenswandel der Margarethe Ausborn vom 17.03.1684; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 23.09.1685; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. von Bremen vom 19.10.1685 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 26.09.1685; Eidesformel für Kl. vom 05.07.1686; Aufstellung über Heiratsgut der M. Ausborn und der Auslagen, die Kl. für seine Kinder nach dem Tod seiner 1. Frau hatte (226 Rtlr 44 s); Begräbniskosten für M. Ausborn (90 Rtlr); Quittung des Balthasar Klinckow zu Stralsund vom 30.03.1680
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:30 AM CET