Hans Kratzer vom Kammerhof bekennt, daß er den Kammerhof zusammen mit Hans Gürtel in gemeinschaftlichem Besitz bewirtschaftet hat und der Hof ein gemeines Lehen war. Mit Zustimmung des Abts Erhard [Fridang], seines Leib- und Lehenherren, und seiner Verwandtschaft hat er bzw. Gürtel folgende Männer gebeten, den Hof zu teilen: Heinz Schedler ("Schädler") von Ottenlehen (=Ettenlehen), den Müller im Winkel, Martin Endriss und Kunz Spiegler von Waldburg. Diese haben den Hof besichtigt, geteilt und mit Steinen abgemarkt. Sie treffen ferner Bestimmungen über das Wegerecht. Wenn es an Wasser fehlt, soll es jeder Teil mit dem Krug oder einer "hoptgelten" holen, wo es der andere auch holt, Wasser und Vieh soll da getränkt werden, wo es der andere auch tränkt. Wenn Gott Wasser gibt, es komme "von hymel ald von erd", kann es jeder Teil am Samstagabend beim Amenläuten auffangen, in seine Wiesen leiten und eine Woche nutzen. Nach einer Woche kann der andere Teil das Wasser fassen und nutzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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