Abt Ambrosius von St. Emmeram verleiht Stefan, Sohn des Albrecht Landauer von Barbing, Erbrecht auf dem Hof des Klosters in Barbing bei dem falthor. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Gattergült, Wiesgült sowie raiß, Steuer, Scharwerk, eehafft oder Gewohnheiten leisten (siehe den Revers Nr. 2953). S: Abtei von St. Emmeram

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv