Abt Johann von Ebrach erteilt der Ritterschaft und dem Adel der sechs Orte des Landes Franken ein Vidimus über eine Urkunde Kaiser Ferdinands vom 26. Juli 1559, in welcher er auf Beschwerden der Ritterschaft dieser bestätigt, dass deren Leibeigene unter anderen Obrigkeiten nicht mit Fron, Steuer, Dienst und Schatzung weiter beladen werden dürfen und die Ritterschaft selbst durch keine neue Wildfuhr beschwert werden solle, ebenso kein Zoll von ihrem Einkommen an Wein und anderen Gütern in anderen Herrschaften erhoben werden dürfe. Sr.: Ausst.