Marx Miller, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffe zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.. Sollte er sich noch anderer Vergehen schuldig gemacht haben, so gelten diese nicht als erledigt, sondern bleiben der Obrigkeit zur Bestrafung vorbehalten.