Klage auf Rückverweisung an Vogt und Schöffen von Bedburg, die zunächst allein zu urteilen hätten und von deren Urteil nicht nach Aachen, sondern an den Grafen Adolf zu Zevenaar, Limburg und Moers, Herrn zu Bedburg zu appellieren sei. Wegen einer Jahresrente von fünf Maltern Korn hatten die Appellatinnen nach einem für sie ungünstigen Urteil nach Aachen appelliert. Zwei Schwestern einer Vorfahrin der Appellanten waren ins Kloster gegangen, eine nach St. Mauritius in Köln, eine andere nach Frauweiler. Streitpunkt in erster Instanz war die Ablösung der Rente von fünf Maltern Roggen jährlich für die bereits verstorbene Cunera Quentens durch eine einmalige Zahlung von 100 Gulden durch die Appellatinnen.
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Klage auf Rückverweisung an Vogt und Schöffen von Bedburg, die zunächst allein zu urteilen hätten und von deren Urteil nicht nach Aachen, sondern an den Grafen Adolf zu Zevenaar, Limburg und Moers, Herrn zu Bedburg zu appellieren sei. Wegen einer Jahresrente von fünf Maltern Korn hatten die Appellatinnen nach einem für sie ungünstigen Urteil nach Aachen appelliert. Zwei Schwestern einer Vorfahrin der Appellanten waren ins Kloster gegangen, eine nach St. Mauritius in Köln, eine andere nach Frauweiler. Streitpunkt in erster Instanz war die Ablösung der Rente von fünf Maltern Roggen jährlich für die bereits verstorbene Cunera Quentens durch eine einmalige Zahlung von 100 Gulden durch die Appellatinnen.
AA 0627, 1819 - F 552/2369
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1581 - 1589 (1578 - 1587)
Enthaeltvermerke: Kläger: Juo und Gerhard Funck, Köln, (Kl.) Beklagter: Mutter und Konvent zu Frauweiler, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Jacob Erhardt 1581 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Michael Vaius (1581) 1582 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt und Schöffen des Gerichts Bedburg 1578 - 2. Schöffenmeister und Schöffen des königlichen Schöffenstuhls der Stadt Aachen 1580 - 3. RKG 1581 - 1589 (1578 - 1587) Beschreibung: 3 cm, 114 Bl., lose; Q 1 - 15, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:11 MESZ