Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens vom 14. Oktober 1970 über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen: Das Abkommen ist mit Wirkung vom 29. Juni 1971 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Kraft getreten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv