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Forderungen des Katharinenhospitals zu Aschaffenburg gegenüber den Betreibern seiner Lehen außerhalb von Aschaffenburg in mehreren Ortschaften.
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Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Gesundheitswesen >> Spitäler, Aschaffenburg
1761 - 1777
Enthält: - Franz Sommer von Schweinheim verpflichtet sich am 19. Oktober 1761 zu Aschaffenburg als Erbbeständer des Katharinenhospitals für vom Kollegiatstift Peter und Alexander erlangte Äcker.
- Auszug aus dem Protokoll der Oberkellerei vom 20. Februar 1769 zu Aschaffenburg. Teilveröffentlichung am 22. Februar 1769. Beschluss gegen die Witwe Katharina Sommer als Schuldnerin des Hospitals zu Aschaffenburg.
Am 7. Oktober 1769 Weiterleitung an den Schweinheimer Schultheiß mit Befehl die Gläubiger (der Katharina Sommer) zu informieren, dass sie die Forderungen des Hospitals binnen 14 Tagen befriedigen oder der Zwangspfändung anheim fallen sollen.
- Auszug aus dem Protokoll der Oberprovision des Hospitals zu Aschaffeburg vom 2. Oktober 1773. Spitalverwalter Brehm weist die kurfürstlichen Beamten an, dass sie alle in ihren Orten lebenden Untertanen, welche dem Hospital Geld und sonstige Abgaben schulden, zur Zahlung anweisen sollen.
- Auszug aus einem Protokoll zu Dornau vom 25. Februar 1774 über Versteigerung von dem Hospital Aschaffenburg gehörigen Lehensbesitz.
- Amtsvogteischreiber Schwarzmann weist den kurfürstlichen Schultheiß zu Leidersbach an, dass er den Kredit der Erben des Michael Hertigs gegenüber dem Hospital aufkündigen soll. Die Erben sollen ihre Schuld gegenüber dem Hospital innerhalb eines Vierteljahres begleichen oder ihre Güter verlieren. Kleinwallstadt am 28. März 1775. Nachtrag über Aufbietung der Unterpfänder.
- Auszug aus dem Protokoll der Schweinheimer Amtsvogtei vom 15. Mai 1777 betreffend die Klage des Katharinenhospitals gegen verschiedene Vogteiuntertanen von Obernau, Straßbessenbach und Schweinheim.
Spital Aschaffenburg
7 Blätter
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.