Graf Georg von Wertheim quittiert den Erhalt von 3600 Gulden, nachdem er sich mit den Grafen Johann d. Ä. und Hugo d. J. von Montfort durch Vermittlung des Georg Truchseß von Walburg verglichen und auf die Bezahlung von 4300 Gulden durch Montfort geeinigt hat. Die verbleibenden 700 Gulden sollen innerhalb Jahresfrist bezahlt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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