Kurfürst Philipp von der Pfalz, der seinem Rat Hans vom Hirschhorn, Ritter, sein Schloss und die Kellerei Zwingenberg mit allem Zugehör erblich verkauft hat, befiehlt seinem Schultheißen zu Mosbach, Asmus Kieser, und seinem Rechenschreiber Franziskus Heiles (Heyles), dass sie den Amtmann zu Zwingenberg, Wilhelm von Scharnstetten, und alle anderen zur Kellerei Gehörigen von ihren Gelübden und Eiden gegenüber dem Pfalzgrafen entbinden und sie an Hans von Hirschhorn und dessen Erben weisen. Den Angehörigen der Kellerei gebietet der Kurfürst, Hans vom Hirschhorn und seinen Erben gehorsam zu sein und zu huldigen, wie sie es ihm gegenüber getan haben. Das Schloss Zwingenberg soll baldmöglichst übergeben werden.