Maria Jakobe von Bodman, Äbtissin, Priorin und der ganze Konvent des adeligen Stifts und Gotteshauses Wald beurkunden, dass sie um ihres Nutzens willen dem Mattheus Bodtlang, dem ehrbaren, und seinen Erben mit Mund und Hand ihr Gütlein und Liggeringen zu rechten Erbzinslehen geliehen haben; in dieses gehören die folgenden Stücke: die Hofstatt, worauf das Haus gestanden ist, samt Baum-, Kraut- und Hanfgarten, beieinander zu Liggeringen im Dorf gelegen, an den Georg Bodtlang und des Hasen Lehensgarten, den Thomas Schmid innehat, anstoßend; 2½ Jauchert Acker im ersten Ösch, ½ Jauchert im zweiten Ösch und 1 Jauchert im dritten Ösch (Anstößer und Flurnamen werden genannt). Dieses Höflein und Gütlein soll er bebauen, in gutem Stand halten, nutznießen, so bald wie möglich auf die Hofstatt ein neues Haus bauen, aus dem Gut ohne ihren schriftlichen Konsens nicht verkaufen, versetzen, vertauschen usw. Daraus müssen er und seine Erben jährlich auf Martini nach Wald oder in ihre Behausung nach Überlingen 3 Gulden Reichswährung bezahlen für Jahrgeld, Hühner, Eier, Hennen und Fruchtgült zusammen, ferner seiner gnädigen Herrschaft zu Möggingen das von alters her Übliche bezahlen, aber auf seine und nicht des Klosters Kosten. Sooft das Gütlein durch Tod oder auf andere Weise in andere Hände kommt oder eine neue Lehensfrau und Äbtissin zu Wald erwählt wird, muss sich der Inhaber des Gütleins binnen eines Jahres beim Kloster melden, um es neu zu empfangen; sooft es verliehen wird, müssen 3 Gulden Reichswährung zur Rekognition gegeben werden. Wenn er das Gütlein nicht in gutem Stand hält und die obigen Bedingungen nicht erfüllt und wenn zwei Zinse bei der Fälligkeit des dritten noch unbezahlt sind, ist das Lehen verwirkt und dem Kloster verfallen, und sein gesamtes Vermögen kann um seiner Schulden willen belangt werden. Dies auszuführen, des Klosters Nutzen und Frommen zu fördern, Schaden zu wenden und alles zu tun, was getreue Lehensmänner ihren Lehensherren pflichtig und verbunden sind, hat Mattheus Bodtlang für sich und seine Erben an Eides statt versprochen.