Simon Hörnlin aus Neckargemünd [Kreis.Heidelberg], wegen wohlverschuldeter Sachen zu Hornberg im Turm gef., jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt eidlich, unverzüglich das Land zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren; bei Bruch des Versprechens soll mit ihm verfahren werden wie jemand, der den Tod verschuldet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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