Mainz, 1574.07.17. (Schultheiß Peter Weissel). Einkindschaftsvertrag zwischen dem Bender Barthel Matthes und Barbara, Deis Zehenders Ww., die sich vor kurzem geheiratet haben, mit Zustimmung der Vormünder (Peter Schreiber, Bender, unversehentlich + und Johann Ulner) der Kinder der Frau aus erster Ehe (Karl, Gertrud, Els und Eva). Diese Kinder erhalten im voraus als Vaterteil 100 fl. samt dem Hausrat, von Hern Balthasar Bengel + den Kindern vermacht. Im übrigen wird zwischen ihnen und den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern Einkindschaft ausgemacht. Barthel bringt 100 fl. Heiratsgut mit. Für den Fall der Kinderlosigkeit der neuen Ehe wird bestimmt: Stirbt Barthel zuerst, so behält die Ww. sein Heiratsgut und zahlt seinem Vater 10 fl. (falls dieser noch lebt); stirbt sie zuerst, so behält er 100 fl. im voraus und einen Kindsteil. Anwesend: Johann Ulner als Vormund, Nikolaus Zechender, Vaterbruder der Kinder;. Z.: Die Bender Kaspar Eckel und Veltin Eddersdorfer. 27.7.1574: Zustimmung des Schultheissen (Eler) als Kammeramtsverwalter.