Der straßburger Hofrichter erteilt dem Kloster St. Margaretha und St Agnes die Inmission in genannte Haus, Hof Güter usw. zu Ottersweier, nachdem eine darauf versicherte Gült von 15 Schilling straßburg. Pfennige seit einigen Jahren nicht mehr bezahlt worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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