Dr. Heinrich Neithardt, Domherr in Konstanz und Pfarrer in Ulm, richtet im nordöstlichen Chortum des Münsters eine Kapelle ein, stiftet dort mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf ewige Zeit zwei Frühmessen und legt deren Besetzung sowie deren Ausübung fest: 1) Eine tägliche Frühmesse in der Kapelle, die er mit Erlaubnis des Rats "in dem turm, der da staet by dem sacrament" einrichten will, durch einen Priester, der zudem an einer Reihe von genannten Feiertagen, doch "mit nichten wider pfärrliche recht predigen sol". Ausgestattet wird diese Pfründe a) mit dem Zehnten zu Rißtissen (Tüssen), den Neithardt von Hans von Grussen, genannt Mischner, sowie seiner Frau Clara von Landau und deren Bruder Eberhard von Landau gekauft hat, b) mit der Hälfte des großen und kleinen Zehnten zu Bihlafingen, c) mit einem Hof zu Bihlafingen und einer dazugehörigen Hube, d) mit einer Selde zu Bihlafingen, e) mit einem Hof zu Bernstadt, f) mit 6 Tagewerk Mehder zu Dietenheim (Tuttenheim), die im Wechsel mit der Pfarrei Witzighausen zinsen, g) einem Haus und Hofraite in Ulm "by des Boners kasten", das Neithardt von Jörg Bruner von Giengen sowie Jörg Hütter von Augsburg gekauft hat und der zuvor Klaus Lechner gehörte. 2) Die andere Messe soll für den Fall, dass die erste bisweilen nicht gehalten werden kann, eingerichtet werden. Dazu soll auf ewige Zeit wöchentlich von einem Priester oder Kaplan eine Messe in der Kapelle von Neithardts Haus gelesen werden. Ausgestattet ist diese Pfründe mit a) den Einkünften eines Hofs und zwei Gütern zu Ringingen, b) einer Wiesmahd zu Donaurieden, c) dem Zehnten aus einem Hof zu Baustetten, d) einer Wiesmahd zwischen "Bucheln und Sulhain" [Silheim], e) einer Wiesmahd zu Achstetten, f) einer Wiesmahd zu Holzheim, g) Holz und Äckern in Tomerdingen (Tumertingen), h) einem Haus in Ulm, das Neithardt für 80 fl. von der Frau des Paul Aigendörffer gekauft hat und das in der "Vetter gassen" [heute Rabengasse] zwischen den Häusern des Thomas Sattler und der Lucia Moser steht. Die mit den Pfründen versehenen Priester sollen einen frommen Lebenswandel führen und je einen Schüler unterhalten. Für den Fall, dass Neithardt oder sein Geschlecht der Besetzung nicht nachkommen kann, soll der Ulmer Rat diese Aufgabe wahrnehmen, die Geistlichen dem Bischof von Konstanz präsentieren und auf die ordentliche Ausübung ihres Amts achten. Die Messbücher, die Neithardt ebenfalls dazu stiftet und stiften wird, sollen ordentlich und ohne Verluste aufbewahrt werden. Für zusätzliche Priester und Helfer, die am Messgesang teilnehmen können, stiftet Neithardt die Einkünfte eines Hofs zu Schneckenhofen. Unter der Kapelle in dem Turm "an dem kore" [Chor] und "by dem sacrament", die der Rat Neithardt gestattet hat, soll "ein erbere begrebnuß" für ihn und seine Familie eingerichtet werden, wozu ein unteridisches Gewölbe mit einem durch einen großen Grabstein verschließbaren Eingang zu errichten ist. Darüber soll an der Wand sein eigener Grabstein stehen. Anhängend: Konstanz 1437 Aug. 25. Bischof Heinrich von Konstanz gestattet Dr. Heinrich Neithardt auf dessen Bitten die Stiftung zweier Frühmessen mit Predigt in der Kapelle der Ulmer Kirche (in ecclesia parochali Ulmense).