Der Official des bischöflichen Hofes zu Münster macht den Pfarrern zu Drensteinvord und Sendenhorst bekannt, dass Johann Wyse gegen das Kloster Herdicke, in seinen Streitigkeiten mit demselben, dessen Höfe Südhof und Nordhof betreffend, teils mit eigener Gewalttätigkeit verfahren, teils, im Widerspruch mit dessen geistlichen Immunitäten, die Hilfe des weltlichen Gerichts zu Drensteinvorde gegen dasselbe gesucht und fordert die gedachten Pfarrer auf, sowohl den genannten Johann Wyse als die Gerichtspersonen zu Drensteinvord und Sendenhorst, bei Strafe der Exkommunikation, von diesem Verfahren abzumahnen. fer. III. post Gereonis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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