Vor den Schöffen Gerhardt Reintgen und Derk Wintgens bekennt Jan op gen Schlach als Vormund der Kinder des Jan Elbertz von Johann in gen Wick 268 Taler klevisch (jeder zu 30 Stüber) zu Ausgaben für die Kinder aufgenommen zu haben. Dafür gibt er dem Gläubiger ein Stück Bauland hinter dem Hoffacker als Nutzpfand bis zur Ablöse, wovon der Gläubiger nur Deich- und Erbengeld zu zahlen hat. Papier. Siegel der Schöffen zu Vynen. Unterschrift des Joh. von Deuttekom. Geschehen zu Kalkar. In dorso: 1699, Mai 1. Da Prior und Prokurator der Karthause das Nutzungsrecht von den Erben Johann in gen Wick gekauft haben, Jan van Essen für sich und seine Hausfrau Christina Elbers und Jennecken Elbers zugleich auch für ihre Schwester Hilleken Elbers nicht Willens sind, das Stück wieder einzulösen, verkaufen sie für weitere 30 Taler an den Prior Hugo Dobbius und den Prokurator Josephus Schöller der Karthause das erw. Stück Land im Gericht Vynen hinter dem Wyckschen Hofacker (Nachbarn: 1. Land des Klosters Marienbaum, in Spaentjes Hof gehörig, 3. Heyenshof, 2. Kerckmann, 4. Karthause) groß 1 Marset 2 Mutset 64 Ruten. Unterschriften des Geometers Johann Bucker als Zeuge und des Wilhelm Jansen als Schreiber.