Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Äbtissin und Konvent zu Rosenthal (Rosentall) einer- und Gerhard von Wachenheim andererseits wegen einer Schuld von 50 Gulden, die das Kloster forderte, Folgendes, nachdem die Sache bereits vor dem Hofgericht und dem Gericht zu Pfeddersheim verhandelt worden war und Gerhard dagegen appelliert hatte: Gerhard soll dem Kloster für die bisherigen Prozesskosten 6 Gulden in bar ausrichten, alle anderen Kosten und bisherige Urteile sind damit nichtig. Außerdem soll Gerhard dem Kloster Güter im Wert von 50 Gulden zu Neuleiningen verpfänden, sodass es den Nonnen (junckfrawenn) genügt oder das dortige Gericht den Wert auf 50 Gulden schätzt. In der Hauptsache soll er vor das Hofgericht kommen und die dortige Entscheidung ohne Appellation akzeptieren. Wenn dort die Nonnen siegten, sollen die Güter bei ihnen bis zur Urteilsvollstreckung verbleiben; sollte Gerhard Recht bekommen, sollen die Güter freigestellt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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