Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er sich mit Bartholomäus Meyenfisch gänzlich vertragen hat, nachdem er dessen Vater Wortwin Meyenfisch "umb etlicher ursach willen" einige Schuld- und Gültbriefe, Silbergeschirr und weiteres Hab und Gut abgenommen hatte. Der Pfalzgraf hat Bartholomäus nunmehr folgende Briefe übergeben: [1.] einen Schuldbrief über 30 Gulden Gülte bzw. 600 Gulden Hauptgeld von Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim [2.] einen Schuldbrief über 50 Gulden Gülte bzw. 1.000 Gulden Hauptgeld von den [Eckbrecht?] von Dürkheim [3.] einen Schuldbrief über 40 Gulden Gülte bzw. 800 Gulden Hauptgeld von den von Weingarten [4.] einen Gültbrief über 18 Malter Korngült von Philipp Schenk von Erbach [5.] einen Lehnsbrief von Philipp Schenk von Erbach [6.] einen Lehnsbrief von Otto Schenk von Erbach über einen Hof zu Fürth. Zudem soll Bartholomäus alle Ausstände und das Hab und Gut mit allen Zubehörungen zurückerhalten, die er und sein Vater zuvor besessen hatten. Kurfürst Friedrich verspricht, Bartholomäus wie seine anderen Hintersassen zu schirmen. Die Handlungen Wortwins gegen den Pfalzgrafen sollen seinen Sohn an Ehre und Glimpf nicht berühren. Der Aussteller bekennt zudem, alle Ungnade gegenüber beiden abgestellt zu haben.