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Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sie heute Hans Lochmiller zu Nessenbach, der bisher gemeiner Stadt als Leibeigener "verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um 4 fl rh aus ihrer Leibherrschaft entlassen haben. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Lochmiller von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihm, seinen möglichen Nachkommen und Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen von Leibeigenschafts wegen und stellen ihm frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "vnd sonst allenthalben, seiner gelegenheit nach" anzunehmen, wobei er seitens der Stadt keine Behinderung zu gewärtigen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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