Hans Brenneißin, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen Diebstahls u.a. zu Nürtingen gef., jedoch auf Bitten seiner Frau und Kinder begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, sich künftig ordentlich zu verhalten und dergleichen strafbare Handlungen nicht mehr zu begehen, gelobt unter Eid, diesen Begnadigungsartikeln nachzukommen und schwört U. Brenneißin hatte vormals bei Nacht aus einem Krautgarten zu Neckartailfingen Kraut gestohlen und diese Tat bei seiner Vernehmung vor dem Amtmann geleugnet, war aus Frucht vor dem Gefängnis unbefugt außer Landes in die Freiheit gewichen und nach seiner Rückkehr verhaftet worden.