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Bischof Heinrichs, cum consense Capituli Übergabsbrief, den Ziegelstadel cum jure fodiendi betr. worinnen auch der von der Stadt ausgestellte Revers mit insinuirt, wodurch die Stadt sich obligirt, dem Bischoff und Capitul, sammt deßen Angehörigen jährlichen 70,000. Stuck von allerley Gezeug um eben den Preiß, wie den Burgern abfolgen zu laßen, wann auch der Ziegelstadel anders wohin versezt werden, oder gar abgehen sollte, solle das Terrain, oder Platz wiederum dem Bischoff, und den vorigen Besizern, und Interessirten heimgefallen seyn.

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Staatsarchiv Augsburg
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