Erklärung der Wirte Ferdinand Faber und Lambert Ramackers zugunsten der Stadt Duisburg. Darin wird der Stadt Duisburg das Recht zugestanden, einen zum Rhein führenden Entwässerungskanal durch das Grundstück des o.g. Eigentümers anzulegen. Notar: Dr. Adolf Eickhoff. Beglaubigte Abschrift. Hierzu: 1) 1896 April 23.: Erklärung des Heinrich Kalthoff zu Neuenkamp zugunsten der Stadt Duisburg. Darin wird der Stadt Duisburg das Recht zugestanden, einen zum Rhein führenden Entwässerungskanal durch das Grundstück des o.g. Eigentümers anzulegen. Notar: Dr. Adolf Eickhoff. Beglaubigte Abschrift. 2) 1896 Juni 6.: Erklärung des Johann de Haan zu Duisburg zugunsten der Stadt Duisburg. Darin wird der Stadt Duisburg das Recht zugestanden, einen zum Rhein führenden Entwässerungskanal durch das Grundstück des o.g. Eigentümers anzulegen. Notar: Karl Gießing. Beglaubigte Abschrift. 3) 1896 August 1.: Mitteilung des Amtsgerichts Duisburg an den Oberbürgermeister zu Duisburg über Grundbucheintragung zur Erklärung vom 26.4.1896. Original.