Johann Herzog zu Kleve und Graf von der Mark und Bernhard VII. z. L.
schließen einen Vertrag über die von ihnen gemeinsam gehaltenen geistlichen
Lehen in Lippstadt. Dabei werden die mit den Patronatsrechten
zusammenhängenden Erträge jeweils nach festgelegten Monaten aufgeteilt den
beiden Vertragspartnern zugestanden. Des Weiteren wird über das Propstamt
für das Marienkloster zu Lippstadt entschieden: Nach dem Tod des Wessel
Duyster hat Bernhard Duyster gegen den neu eingesetzten Simon von der Borch
seine eigenen Amtsansprüche geltend gemacht. Simon bleibt in seinem Amt,
Bernhard Duyster erhält aber das Vorzugsrecht auf die Nachfolge. Zukünftig
soll das Propstamt abwechselnd von den beiden Vertragspartnern bestimmt
werden. Erg. Auf Rückseite: Wiederholung der Fristen für das
Patronatsrecht