Johann Herzog zu Kleve und Graf von der Mark und Bernhard VII. z. L. schließen einen Vertrag über die von ihnen gemeinsam gehaltenen geistlichen Lehen in Lippstadt. Dabei werden die mit den Patronatsrechten zusammenhängenden Erträge jeweils nach festgelegten Monaten aufgeteilt den beiden Vertragspartnern zugestanden. Des Weiteren wird über das Propstamt für das Marienkloster zu Lippstadt entschieden: Nach dem Tod des Wessel Duyster hat Bernhard Duyster gegen den neu eingesetzten Simon von der Borch seine eigenen Amtsansprüche geltend gemacht. Simon bleibt in seinem Amt, Bernhard Duyster erhält aber das Vorzugsrecht auf die Nachfolge. Zukünftig soll das Propstamt abwechselnd von den beiden Vertragspartnern bestimmt werden. Erg. Auf Rückseite: Wiederholung der Fristen für das Patronatsrecht

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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