Hans Sutter genannt Minderlin von Senglingen und Genossen verpflichten sich gegen Abt Johannes VI., ein mit dessen Genehmigung erkauftes bisher einem Leibeigenen des Klosters gehöriges Rebgut zu Weingartshof nur an Leibeigene des Klosters zu verkaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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