Zur Kindertauffrage in der Evangelischen Kirche im Rheinland
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7NL 002 Oberkirchenrat Helmut Rößler, (7NL 002 Oberkirchenrat Helmut Rößler), 116
7NL 002 Oberkirchenrat Helmut Rößler
7NL 002 Oberkirchenrat Helmut Rößler >> 7. Kommissionen, Öffentlichkeitsarbeit ab 1945
1947-1969
Enthält: u.a. - Thesen zu Rößlers Referat ”Luthers Anschauungen von der Taufe“ vom 3. Juni 1936 mit Begleitworten an Pfr. Lic. Dr. Henning/Stolberg 19. (Aug.?) 1947; - Aktennotiz· über eine Anfrage von Pfr. Zillessen/Dabringhausen, ob Wiedergetaufte Presbyter werden können, 9. Sept. 1947; - OKR Beckmann an alle Superintendenten der EKR über die Taufproblematik, 1. Sept. 1949; - Pfr. H. Thürmann ”Zur Frage der Kindertaufe“ (Durchschrift); - Joachim Beckmann ”Änderung der kirchlichen Ordnung der Taufe?“ in: Handreichung für die Mitglieder der Landessynode und der Kreissynoden in der ev. Kirche im Rheinland, Dez. 1964; - Verlautbarung einer Theol. Arbeitsgemeinschaft ”Verkündigung - Taufe - Gemeinde“ (Pfr. Dr. Rolf Kempf/Brambauer), 1966; - Stellungnahme Pfr. Rolf Finkenteys/Oberhonnefeld zum Taufaufschub, 2. Juni 1966; - Berichterstattung des Synodalen Pfr. Locher ”Zur Ordnung der Kindertaufe“ auf der Landessynode am 13. Jan. 1967 mit Begleitschreiben Präses Beckmann an alle Pfarrer und Presbyter der Ev. Kirche im Rheinland, vom März 1967; - Votum zur ”Wahrheit der Taufe“, vorgelegt zur Presbyteriumssitzung der Gemeinde Mülheim/Rhein am 20. Febr. 1967; - ”Die Tauflehre des Heidelberger Katechismus“ von Dr. Goeters/Bonn gehalten am 24. April 1967 in Moers; - ”Erklärung zur Taufe“ im Juni 1967 vorgelegt bei der Kirchenleitung der Ev. Kirche im Rheinland von (Pfr. W. Wiemer); - ”Begründung meines Standpunktes in der Frage der Taufe“ von Pfr. Helmut Asten/Köln-Mülheim, 10. Juni 1967; - Rundschreiben des Arbeitskreises ”Taufe und Gemeinde“ Köln Wohnhaus,u.a. mit einer Liste derjenigen Pfarrer, Pfarrerinnen und Synodalen, die eine Freigabe des Taufalters befürworten (Stand: 3. März 1968); - ”Die Ordnung der Taufe in der Kirchenordnung der Ev. Kircheim Rheinland“, Vortrag von Präses Beckmann vor der Sup.Konferenz am 24. April 1968; - Rundschreiben des lutherischen Konvents im Rheinland zur Tauffrage (1968); - ”Thesen zur Taufe“ von Sup. Volk/Mülheim; - Vorlage zur Tauffrage für die Kreissynode Duisburg von Pfr. Enno Obendiek (22. Mai 1968); - Informationen der EKU-Kirchenkanzlei über das Taufproblem des Direktors des Vikarinnenseminars Gnadau, Dr. Falcke (1968); - Hektographie eines Briefes Karl Barths an Präses Beckmann zur Tauffrage, Basel 29. Juni 1968; - Briefe des ”Taufausschusses“ des Kirchenkreises Düsseldorf-Nord (1968); - ”Thesen zur Ordnung der Taufe“ von Rößler vorgetragen auf der Synode des Kirchenkreises Düsseldorf-Nord am 21. Okt. 1968; - epd-Mitteilungen, Zeitungsauschnitte usw. zur Taufproblematik?
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:46 MEZ